Im Familienrecht als Teilgebiet des Zivilrechts geht es um die Rechtsverhältnisse miteinander verbundener Personen durch
- die Ehe,
- die Familie,
- die Lebenspartnerschaft und
- durch die Verwandtschaft.
Mit der Regelung von Rechtsbeziehungen sind die Rechte und Pflichten gemeint, die sich aus diesem Verhältnis ergeben. Hinzukommen neben diesem Bereich aber auch noch die Betreuung, Vormundschaft und die Pflegschaft.
Als gesetzliche Grundlage steht im Vordergrund das 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Des Weiteren werden zahlreiche Vorschriften aber auch im Sozialgesetz, Eheschließungsgesetz, Personenstandsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz und auch im Versorgungsausgleichsgesetz gelistet.
Im Familienrecht werden unter anderem
- das Eherecht,
- das Kindschaftsrecht,
- das Sorgerecht,
- das Namensrecht,
- das Ehescheidungsrecht,
- das Unterhaltsrecht und
- das eheliche Güterrecht
geregelt.
Des Weiteren steht die Ehe und die Familie unter dem Grundrechtsschutz nach Art.6 Abs.1 GG.
Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen das Familienrecht im weiten Sinne näherbringen und im engeren Sinne auf die einzelnen Teilbereiche eingehen und erläutern.